Belgisches Zentrum für Arbitration und Mediation (CEPANI)
Belgisches Zentrum für Arbitration und Mediation: CEPANI in Brüssel
Das Belgian Centre for Arbitration and Mediation CEPANI wurde im Jahr 1969 unter der Schirmherrschaft des belgischen Nationalkomitees der Internationalen Handelskammer (ICC) und des Verbandes der belgischen Unternehmen (VBO)gegründet und bietet streitenden Parteien administrative Unterstützung für Schiedsverfahren und verschiedene Formen der gütlichen Streitbeilegung. Neben den entsprechenden Aktivitäten engagiert sich CEPANI stark im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Schiedsrichtern, Beratern und Experten und unterhält entsprechende Programme.
CEPANI mit Sitz in Brüssel gilt als das wichtigste Zentrum für Konfliktlösung in Belgien und stellt nationalen und internationalen Parteien im Falle von Streitfällen und Auseinandersetzungen umfassende Dienstleistungen zur Schlichtung und Streitbeilegung zur Verfügung. Die beiden zentralen Zielsetzungen der Organisation bestehen zum einen aus der aktiven Unterstützung der verschiedenen Schieds- und Schlichtungsverfahren und zum anderen aus der Förderung der Wissensvermittlung im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit und alternativen Streitbeilegung.
Zu den CEPANI Mitgliedern zählen unter anderem Professoren verschiedener Universitäten, Justitiare, Rechtsanwälte, Notare und Geschäftsleute. Das Belgian Centre for Arbitration and Mediation unterhält Kontakte und Beziehungen zu vielen internationalen Organisationen und Zentren und ist vor allem innerhalb der Institutionen der EU ausgezeichnet vernetzt.
Die Aus- und Weiterbildung steht bei CEPANI immer im Vordergrund
CEPANI arbeitet mit einer eigenen Schiedsordnung, deren aktuelle Version aus dem Jahr 2013 stammt. Unterschieden wird hierbei zwischen Auseinandersetzungen mit einem Streitwert von über und von unter 25.000 Euro. In den Schiedsordnungen sind die formalen Abläufe der verschiedenen Verfahren exakt geregelt.
Neben der aktiven Tätigkeit im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit legt CEPANI größten Wert auf verschiedenen Angebote aus den Bereichen Aus- und Weiterbildung. Hier stehen aktuell insgesamt drei unterschiedliche Programme zur Auswahl. Mit CEPANI40 spricht das Zentrum seit 2004 vor allem junge Professionals mit einem ausgeprägten Interesse an der Schiedsgerichtsbarkeit an und richtet regelmäßig Veranstaltungen aus, bei denen es um Begegnungen, den gemeinsamen Austausch und um Diskussionen auf hohem fachlichen Niveau geht.
Die CEPANI ADR Academy beschäftigt sich seit 2016 mit den unterschiedlichsten Formen der gütlichen Streitbeilegung (Amicable Dispute Resolution – ADR) und bietet ausgewählte Kurse und Programme an, bei denen es vor allem um Mediation und Streitschlichtung geht.
Im Rahmen der CEPANI Arbitration Academy geht es um die Ausbildung, Weiterbildung und Schulung von Beratern, Schiedsrichtern und anderen Experten in Sachen Schiedsgerichtsbarkeit. Hier werden drei verschiedene Ebenen angeboten: General Introduction, Expert Level und International Level. Unterschiedliche Kursangebote wenden sich an die verschiedenen Zielgruppen und bieten die aktive Wissensvermittlung in Bezug auf viele Themen und Fachbereiche an.
Das CEPANI ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Unter www.cepani.be bietet das CEPANI interessierten Besuchern viele weitere Informationen über das Zentrum und seine unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkte und Angebote.
CIETAC
China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC)
Schiedsverfahren in China nach den Regeln der CIETAC
China gehört heute zu den wichtigsten internationalen Handelspartnern überhaupt. Vor diesem Hintergrund ist die Beschäftigung mit chinesischen Schiedsverfahrenbesonders interessant. In welchen Fällen steht die Schiedsgerichtsbarkeit in China zur Verfügung und welche Regeln gelten dort? Gibt es Besonderheiten und an welche chinesischen Organisationen wendet man sich, wenn es um Fragen rund um Schiedsgerichte und Schiedsverfahren geht? Wir informieren über Schiedsverfahrenin China, stellen die CIETAC als zentrale Organisation vor und beschäftigen uns mit den Regeln und Gepflogenheiten der chinesischen Schiedsgerichtsbarkeit.
Die Schiedsgerichtsbarkeit in China wird überwiegend durch die Bestimmungen derChina International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) geregelt. Damit spielt das Regelwerk in Bezug auf wirtschaftliche Streitigkeiten eine überragende Rolle. Die staatlichen Gerichte sind für die Klärung derartiger Streitfälle nicht vorgesehen. Die ad-hoc Schiedsgerichtsbarkeit ist in China nicht anerkannt. Vor diesem Hintergrund bleibt nur der Weg über die CIETAC, mit deren Bestimmungen man sich daher möglichst gut auskennen sollte.
Wir behandeln im Folgenden vor allem die Fragen, in welchen Fällen die Schiedskommission der CIETAC zuständig ist und welche Besonderheiten es in der Zusammenarbeit mit der Institution zu berücksichtigen gilt.
Die Besonderheiten von Schiedsverfahren in China
Grundsätzlich kann man beobachten, dass die Schiedsgerichtsbarkeit unter den Bestimmungen der CIETAC in den vergangenen Jahren eine zunehmende Liberalisierung erfahren hat. Bis zum Jahr 2005 galt in Bezug auf solcheSchiedsverfahren eine zwingende Listenbindung in Bezug auf die Auswahl von Schiedsrichtern. Diese durften ausschließlich dem „panel of arbitrators“ entnommen werden. In die Liste konnten dabei bis zum Jahr 1989 ausschließlich chinesische Staatsangehörige aufgenommen werden. Ab 1989 wurde dieses Privileg zunehmend auch für ausländische Personen geöffnet. Mittlerweile gehören auch deutsche Juristen dem panel of arbitrators an. Seit 2005 haben Parteien die Möglichkeit, sich darauf zu einigen, dass die ausgewählten Schiedsrichter nicht von der Liste stammen müssen.
Zuständig ist die Schiedskommission der China International Economic and Trade Arbitration Commission für verschiedene Arten von Streitfällen. Hierzu zählen zunächst einmal viele unterschiedliche Arten von nationalen Streitigkeiten. Darüber hinaus besteht Zuständigkeit in Bezug auf internationale Streitfälle und Streitfälle mit internationalem Bezug. Und nicht zuletzt ist die Schiedskommission der CIETAC für Streitfälle, die im Bezug mit den Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao stehen und mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gebiet Taiwan zuständig. Die einzelnen Zuständigkeiten sind dabei innerhalb der CIETAC Schiedsgerichtsordnung in Art. 3 geregelt.
Im Rahmen von Schiedsverfahren nach den Regeln der CIETAC gelten einige Besonderheiten, mit denen sich die Parteien vertraut machen sollten. Grundsätzlich ist zu beachten, dass innerhalb der chinesischen Schiedsgerichtsbarkeit die Aufklärung der jeweiligen Sachverhalte eine wesentliche Rolle spielt und dass ihr eine höhere Bedeutung zukommt als der reinen Rechtsanwendung. Die Entscheidungen der Schiedsgerichte erfolgen in China in der Regel nach ein oder zwei mündlichen Verhandlungen. Vor der Unterzeichnung werden die Schiedssprüche durch die Schiedskommission überprüft. Dieses Verfahren ähnelt dem durch die ICC. Näheres ist in Art. 45 der CIETAC Schiedsgerichtsordnung geregelt. Abschließend sollte denParteien bewusst sein, dass die im Jahr 2005 offiziell abgeschaffte Listenbindung in vielen Fällen faktisch nach wie vor existiert.
Die Kosten für die Durchführung von Schiedsverfahren in China setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Die Kosten der Institution und die Honorare derSchiedsrichter werden jeweils anhand des Streitwertes per Kostentabelle festgelegt. Unabhängig vom Streitwert muss pro Streitfall eine pauschalierte Registrierungsgebühr von derzeit 10 000.00 RMB gezahlt werden. In Bezug auf die Erstattung vonAnwaltskosten sind teilweise Sonderregelungen zu berücksichtigen. Bis zum Jahr 2005 war die Kostentragung durch die unterliegende Partei auf maximal 10 Prozent der Summe begrenzt, die der obsiegenden Partei zugebilligt wurde. Seit 2005 gilt hier stattdessen ein Prinzip der „Vernünftigkeit“.
Der Hauptsitz der Schiedskommission der China International Economic and Trade Arbitration Commission ist Beijing. Darüber hinaus werden Subkommissionen in Shenzen und in Shanghai unterhalten.
CIETAC - (China International Economic and Trade Arbitration Commission) 6/F, Golden Land Building, 32 Liang Ma Quiao Roa, Chaoyang District, Beijing 100016, PR China
Über die Internetseite der Kommission können unter http://www.cietac.org viele weitere Informationen abgerufen werden.
Hier steht auch eine aktuelle Version der CIETAC Arbitration Rules zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
DIS
Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)
DIS – Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.
Obwohl die DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.) erst im Jahr 1992 gegründet wurde, reicht ihre Geschichte bis ins Jahr 1920 zurück. Die Institution bildet nämlich einen Zusammenschluss des Deutschen Ausschusses für Schiedsgerichtswesen e.V. (DAS), der seit 1920 existiert und dem Deutschen Institut für Schiedsgerichtswesen (DIS) von 1974. Der offizielle Sitz der DIS ist Berlin, während sich die Hauptgeschäftsstelle in Köln befindet. Weitere Niederlassungen arbeiten von Berlin und München aus.
Nach ihren Vereinsstatuten sieht sich die DIS als Organisation zur Förderung der Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland und auf der ganzen Welt. Hierzu stellt die DIS umfangreiche Unterstützung von Parteien innerhalb von Schiedsgerichtsverfahren zur Verfügung, veröffentlicht hierfür regelmäßig verbindliche Regeln, benennt, wenn dies gewünscht ist, passende Schiedsrichter und engagiert sich darüber hinaus im Bereich Wissenschaft und Lehre des Schiedsrechts.
Zu den besonderen Aktivitäten der DIS gehört die Herausgabe der Zeitschrift für Schiedsverfahren im C.H. Beck Verlag und der Betrieb einer umfangreichen Datenbank, in der Urteile deutscher Gerichte aus dem Bereich des Schiedsverfahrensrechts gesammelt werden.
Fortbildung und wissenschaftliche Forschung stehen im Mittelpunkt
Während die DIS auf der einen Seite ein administriertes Schiedsgerichtsverfahren nach der DIS Schiedsgerichtsordnung anbietet und darüber hinaus verschiedene andere Verfahren zur Streiterledigung anbietet, steht bei dem Verein auf der anderen Seite die Wissensvermittlung und die Unterstützung von Forschung und Lehre im Mittelpunkt der Aktivitäten. So werden unter anderem regelmäßig Seminare und Konferenzen angeboten, mit deren Hilfe sich Juristen und andere Personen in Sachen Schiedsgerichtsbarkeit fort- und weiterbilden können. Darüber hinaus ist die DIS Herausgeber verschiedener Publikationen, die sich mit der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit beschäftigen.
Die aktuelle Schiedsgerichtsordnung der DIS stammt aus dem Jahr 1998. Sie kann von nationalen und internationalen Parteien, unabhängig von Region, Branche und Wirtschaftszweig, genutzt werden. Die DIS Schiedsgerichtsordnung bietet ein Höchstmaß an Autonomie in Bezug auf die Gestaltung von Schiedsgerichtsverfahren und hat sich bereits in zahlreichen Fällen bewähren können. Die DIS stellt im Rahmen ihrer Tätigkeit für jede Phase von Schiedsverfahren kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Regelwerke für die Streitbeilegung sind die DIS Mediationsordnung, die DIS Schiedsgutachtensordnung, die DIS Gutachtensordnung, die DIS Verfahrensordnung für Adjudikation und die DIS Schlichtungsordnung. Seit 2008 bietet die DIS außerdem das Deutsche Sportschiedsgericht an, das sich auf die Erledigung von Konflikten spezialisiert hat, die im Zusammenhang mit dem Sport stehen. Beispiele hierfür sind unter anderem Dopingvergehen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, mit Transferstreitigkeiten, mit Lizenzverträgen oder mit Sponsoringverträgen.
Die Förderung von Forschung und Lehre im Zusammenhang mit der Schiedsgerichtsbarkeit vollzieht sich unter anderem im Rahmen des DIS Förderpreises für herausragende wissenschaftliche Publikationen auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit und der alternativen Streiterledigung, der alle zwei Jahre vergeben wird.
Die DIS empfiehlt Parteien, die bereits beim Abschluss von Verträgen darüber einig sind, dass im Falle von späteren Konflikten das Schiedsrecht angewendet werden soll, die Aufnahme der folgenden Klausel: „Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.“
Die DIS ist unter der folgenden Adresse zu erreichen:
Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) Hauptgeschäftsstelle Beethovenstr. 5-13 50674 Köln Deutschland
Unter der Voraussetzung, dass sichParteienbei Vertragsabschluss darauf geeinigt haben, im Falle von Auseinandersetzungen dasSchiedsgerichtder Deutsch-Niederländischen Handelskammer anzurufen, stehen umfangreiche Angebote und Möglichkeiten der Unterstützung ebenso zur Verfügung, wie eine eigenständige Schiedsordnung aus dem Jahr 2005. Um ein entsprechendesSchiedsverfahrenzu eröffnen, ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der wahlweise auf Deutsch oder auf Niederländisch gestellt werden kann. Dieser Antrag muss sodann an das Sekretariat des Schiedsgerichts bei der Deutsch-Niederländischen Handelskammer in Den Haag geschickt werden. Der Antrag, der mit zwei Kopien eingereicht werden muss, sollte neben Namen und Anschrift des Klägers die Namen und Anschriften der verschiedenenParteien, die eigentliche Forderung und deren Begründung sowie eine Erläuterung, aus welchen Gründen dasSchiedsgerichtzuständig ist, enthalten. Im Anschluss daran setzt das standardisierte Verfahren ein, wie es innerhalb der aktuellenSchiedsgerichtsordnungder Deutsch-Niederländischen Handelskammer festgelegt ist.
Die Deutsch-Niederländische Handelskammer ist unter der folgenden Anschrift zu erreichen:
Nederlands-Duitse Handelskamer Secretariaat van het Arbitraal College
Zur Schiedsordnung der Deutsch-Niederländischen-Handelskammer (DNHK) Schiedsgerichtsordnung
Auf ihren Internetseiten informiert die Deutsch-Niederländische Handelskammer unterwww.dnhk.orgausführlich über die Organisation und die unterschiedlichen Dienstleistungen und Angebote.
ICC
ICC Paris – Der Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer
Die Internationale Handelskammer (ICC) mit Sitz in Paris wurde bereits im Jahre 1919 gegründet und kann heute auf über 7.000 aktive Mitglieder verweisen. Als ihre zentrale Aufgabe betrachtet es die Kammer, den weltweiten Handel und die Globalisierung zu unterstützen und zu fördern. Hierzu ist die ICC in allen wichtigen Organisationen auf der ganzen Welt als Beobachter vertreten. Im Jahre 1923 wurde der internationale Schiedsgerichtshof der ICC gegründet und führt seitdem nicht nurSchiedsverfahren, sondern auch Schlichtungs- und Mediationsverfahren durch.
Die zentrale Aufgabe des Schiedsgerichtshofes der Internationalen Handelskammer in Paris (International Court of Arbitration) besteht darin, Konflikte zwischen Handelspartnern auf der ganzen Welt schnell, vertraulich und mit einem Minimum an bürokratischem Aufwand zu lösen. Aufgrund seiner langen Tradition und seines internationalen Charakters gilt der Gerichtshof als eines der führenden Zentren der Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Hier wurden bereits Verfahren aus über 100 Ländern bearbeitet. Der Schiedsgerichtshof der ICC hat sich seit seiner Gründung mit mehr als 13.000 Schiedsgerichtsbegehren beschäftigt.
Um diese Aufgaben bewältigen zu können, sind beim Schiedsgerichtshof Mitglieder aus rund 90 Ländern mit der Überprüfung und Bestätigung von Schiedssprüchen beschäftigt.
Der Schiedsgerichtshof als wichtiger Unterstützer internationaler Beziehungen
Die Möglichkeit, innerhalb von Konflikten und Streitigkeiten zwischen Handelspartnern zu sehr schnellen Entscheidungen zu gelangen, gehört zu den hauptsächlichen Eigenschaften derSchiedsgerichtsbarkeitund bildet einen entscheidenden Vorteil gegenüber juristischen Verfahren. Da die beteiligtenParteienselbst über denSchiedsrichter, Sprache und Ort der Verhandlung oder das anwendbare Recht entscheiden können, weisen Verfahren vor Schiedsgerichten ein hohes Maß an Flexibilität auf. Dennoch sind die Entscheidungen selbstverständlich definitiv, so dass die Verfahren vor Schiedsgerichten für die beteiligtenParteienein hohes Maß an Verbindlichkeit aufweisen.
Der Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer in Paris stellt stellt streitendenParteienbei Bedarf eine umfangreiche Infrastruktur zur Verfügung und unterstützt damit die Möglichkeit zu schnellen, reibungslosen, fairen und vertraulichen Verfahren. Abläufe werden dabei von der Organisation überwacht, Probleme gelöst und die Einhaltung von Entscheiden überprüft. Das Sekretariat des International Court of Arbitration bietet dabei Unterstützung in vielen verschiedenen Sprachen, darunter Französisch, Englisch, Arabisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch, Polnisch oder Russisch.
Die International Chamber of Commerce rätParteien, die sich bereits darüber im Klaren sind, dass sie im Falle von Streitigkeiten dasSchiedsgerichtanrufen wollen, diese Möglichkeit bereits während der Vertragsverhandlung vorzusehen und nicht erst abzuwarten, bis sich tatsächlich ein Konflikt abzeichnet. Hierzu steht eine Standardklausel zur Verfügung, die der ICC allenParteienzur Aufnahme in ihre Vereinbarungen und Verträge empfiehlt: „Alle aus oder in Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach derSchiedsgerichtsordnungder Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.“
Das Sekretariat des Schiedsgerichtshofes ist unter der folgenden Adresse erreichbar:
Secretariat of the International Court of Arbitration
of the International Chamber of Commerce Headquarters
33-43 avenue du Président Wilson, 75116 Paris / France
Zur Schiedsordnung der International Chamber of Commerce hier klicken: Schiedsordnung ICC
Die Homepage der Internationalen Handelskammer in Paris bietet unterwww.iccwbo.orgviele weitere Informationen über die Arbeit des Schiedsgerichtshofes.
NAI
Nederlands Arbitrage Instituut (NAI)
NAI Amsterdam – Das Nederlands Arbitrage Instituut
Das Nederlands Arbitrage Instituut (Netherland Arbitration Institute) mit Sitz in Rotterdam wurde im Jahr 1949 gegründet und wird als Non-Profit Organisation geführt. Spezialisiert ist das Schiedsinstitut auf Belange aus den Bereichen Handel und Industrie. Neben der eigentlichen Streitschlichtung zählt das Netherland Arbitration Institute (NAI) die Mediation und die Beratung zu seinen wichtigsten Werkzeugen.
Das Nederlands Arbitrage Instituut (NAI) ist das größte allgemeine Schiedsinstitut in den Niederlanden. Die Organisation verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der alternativen Streitbeilegung und kann hierzu auf ein sehr umfangreiches Netzwerk an Schiedsrichtern, Gutachtern und anderen Experten zurückgreifen.
Die Beantragung eines Schiedsverfahrens erfolgt gegenüber dem NAI im Regelfall per E-Mail oder durch die Nutzung eines entsprechenden Online-Formulars. Dieses leitet den Kläger Schritt für Schritt durch den Antragsprozess und stellt damit sicher, dass keine formalen Fehler begangen werden.
Eine konsequente Ausrichtung auf Handel und Industrie
Die Ausrichtung auf Auseinandersetzungen von Parteien aus den Bereichen Handel und Industrie ist beim Netherland Arbitration Institute traditionell verankert. Darüber hinaus ist das NAI darum bemüht, streitenden Parteien einfache und vor allem schnelle Wege zu einer Einigung zu eröffnen. Im Rahmen einer möglichst unkomplizierten Abwicklung steht hierzu ein Online-Antrag zur Verfügung, der den Kläger Schritt für Schritt durch alle formalen Notwendigkeiten begleitet. Hierbei werden neben den Informationen über den Kläger und über den Beklagten eine Beschreibung der eigentlichen Auseinandersetzung, eine Spezifikation der konkreten Forderungen, die zuvor abgeschlossene Schiedsvereinbarung, die gewünschte Anzahl an Schiedsrichtern und Anforderungen in Bezug auf deren Qualifikation, der bevorzugte Ort und die Verhandlungssprache sowie weitere Einzelheiten hinsichtlich des Verfahrens abgefragt. Alternativ hierzu kann der Antrag auf das Schiedsverfahren aber auch formlos gestellt werden. Im Anschluss an den Antrag erhält der Beklagte die Möglichkeit, sich kurz zu dem Sachstand zu äußern, bevor das Schiedsverfahren dann endgültig eröffnet wird.
Für kleinere Verfahren, in denen es um Forderungen in Höhe von maximal 100.000 Euro inkl. Umsatzsteuer geht, stellt das Netherland Arbitration Institute ein vereinfachtes Verfahren mit eigenen Regeln und Abläufen zur Verfügung. Dieses wird unter dem Begriff „Small Claims Procedure“ geführt, findet grundsätzlich in den Niederlanden statt und in niederländischer Sprache statt und setzt voraus, das alle beteiligten Parteien zumindest über ein eigenes Büro in den Niederlanden verfügen.
Die Schiedsverfahren des Netherlands Arbitration Institute basieren auf einer eigenen Schiedsordnung, deren aktuelle Version am 1. Januar 2015 veröffentlicht wurde. Die Schiedsordnung kann auf den Internetseiten des NAI heruntergeladen werden.
Netherlands Arbitration Institute
NAI Secretariat
Aert van Nesstraat 25 J/K, 3012 CA Rotterdam / Netherlands Tel. +31-10-281 6969 Fax: +31-10-281 6968 Email: secretariaat@nai-nl.org
Zur Schiedsordnung des Nederlands Arbitrage Instituut hier klicken: Schiedsordnung NAI
Unter der Web-Adresse www.nai-nl.org bietet das Netherlands Arbitration Institute seinen Besuchern viele weitere Informationen über die Organisation, die Arbeitsweise und die verschiedenen Möglichkeiten und Angebote.
SDR eV
Schifferbörse zu Duisburg Ruhrort e.V.
Schifferbörse Duisburg-Ruhrort e.V. – Das Schiedsgericht für die Binnenschifffahrt
Die Schifferbörse Duisburg-Ruhrort e.V. blickt mittlerweile auf eine über 100-jährige Geschichte zurück und fühlt sich bereits seit ihren Anfängen der Beschäftigung mit allen aktuellen Fragen des Wasserstraßenverkehrs verpflichtet. Hierzu zählt vor allem die enge Zusammenarbeit mit sämtlichen Gruppen, die am Binnenschiffverkehr beteiligt sind und die intensive Kommunikation mit Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung. Eine enge Zusammenarbeit mit der Niederrheinischen IHK umfasst auf die Verwaltung und die Geschäftsführung des Schifferbörse Duisburg-Ruhrort e.V., der seit 2015 mit einer eigenen Schiedsgerichtsordnung vertreten ist.
Die Schiedsgerichtsordnung des Schifferbörse Duisburg-Ruhrort e.V. wurde am 17. Juni 2015 verabschiedet. Gleichzeitig wurde ein Schiedsgericht speziell für die Binnenschifffahrt eingerichtet. Der Verein sieht sich hierbei in der Verantwortung, Streitigkeiten und Konflikte auf außergerichtlichem Wege zu regeln. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit werden die Fälle unter Einsatz anerkannter Fachleute im Kreise der Betroffenen gelöst und zu praktischen und wirtschaftlichen Lösungen geführt.
Das Schiedsgericht des Schifferbörse Duisburg-Ruhrort e.V. sieht sich dabei in Bezug auf sämtliche Auseinandersetzungen in Sachen Binnenschifffahrt und Wasserstraßen in der Verantwortung und bietet den beteiligten Parteien eine umfangreiche Unterstützung zur Beilegung.
Die Schiedsgerichtsordnung des Schifferbörse Duisburg-Ruhrort e.V.
Die Schiedsgerichtsordnung des Schifferbörse Duisburg-Ruhrort e.V. bietet eine flexible Auswahl der Schiedsrichter und ermöglicht so die schnelle und praxisfreundliche Lösung von Konflikten zwischen Parteien aus den Bereichen Binnenschifffahrt und Wasserstraßen. Grundsätzlich sind diese bei entsprechenden Verfahren frei in der Benennung der Schiedsrichter. Die Schifferbörse Duisburg-Ruhrort e.V. stellt hierzu eine Liste mit qualifizierten und spezialisierten Schiedsrichtern zur Verfügung, die es den Parteien erleichtert, sich auf eine kompetente Besetzung des Schiedsgerichtes zu einigen. Innerhalb der Schiedsgerichtsordnung ist dabei die Benennung von drei Schiedsrichtern vorgesehen. Liegt der Streitwert unterhalb von 25.000 Euro, so wird lediglich ein Schiedsrichter eingesetzt.
Innerhalb der Schiedsgerichtsordnung sind die konkreten Gebühren für Schiedsgerichtsverfahren festgelegt. Diese hängen sowohl vom Streitwert als auch von der Anzahl der streitenden Parteien und vom Aufwand des Verfahrens ab. Das Schiedsgericht wird im Rahmen seiner Arbeit Sachverhalte ermitteln, Anhörungen von Parteien und Zeugen durchführen, Unterlagen einsehen und prüfen oder Sachverständige zur Erstellung von Gutachten bestellen. Die eigentliche Entscheidung erfolgt letztlich auf der Grundlage einer mündlichen Verhandlung. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, das Verfahren durch einen Vergleich vorzeitig zu beenden. Ist dies nicht der Fall, dann wird das Schiedsgericht einen verbindlichen Schiedsspruch fällen. Dieser Schiedsspruch hat für die beteiligten Parteien dieselbe Wirkung, wie ein Gerichtsurteil. Im Rahmen einer einzigen Instanz entscheidet der Schiedsspruch den Streit endgültig.
Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort e.V., Mercatorstraße 22-24, 47051 Duisburg / Deutschland
Zur Schiedsordnung Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort e.V. für die Binnenschifffahrt hier klicken: Schiedsordnung Schifferbörse
Die Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort e.V. ist im Internet unter www.schifferboerse.org erreichbar und bietet auf ihren Seiten viele weiterführende Informationen über den Verein, seine Geschichte und sein Tätigkeitsprofil.
PCA
Ständiger Schiedshof in Den Haag (PCA)
Der Ständige Schiedshof in Den Haag (PCA) mit 121 Mitgliedsstaaten
Der Ständige Schiedshof (englisch Permanent Court of Arbitration (PCA)) hat seinen Sitz in Den Haag und wurde anlässlich der Haager Friedenskonferenzen in den Jahren 1899 und 1907 gegründet. Die Zielsetzung dieser ständigen Einrichtung ist die friedliche Beilegung von Konflikten zwischen internationalen Parteien. Der Sitz des Ständigen Schiedshofes ist bereits sei dem Jahr 1900 Den Haag. Er bietet den Parteien sämtliche Strukturen, die erforderlich sind, um Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht zu verhandeln und zu verbindlichen Schiedssprüchen zu gelangen.
Eine Besonderheit des Ständigen Schiedshofes besteht darin, dass es sich bei dieser Institution nicht um ein Schiedsgericht handelt, sondern lediglich um eine Organisation, die Staaten dabei unterstützt, Schiedsgerichtsverfahren vorzubereiten und durchzuführen. Damit ist der Ständige Schiedshof also keine unmittelbar handlungsfähige Spruchinstanz. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt darin, Ansprechpartner für Staaten zu sein, die Konflikte durch Schiedsgerichte beilegen wollen und die Parteien über ihre Möglichkeiten zu informieren. Darüber hinaus verfügt der Ständige Schiedshof über eine Richterliste, in der nach geeigneten Schiedsrichtern für spezifische Themen und Fragestellungen recherchiert werden kann.
Der Ständige Schiedshof zählt heute insgesamt 121 Mitgliedsstaaten. Zu den bekanntesten Fällen, die im 21. Jahrhundert unter dem Einfluss des Ständigen Schiedshofes behandelt wurden, zählen die Verfahren Äthiopien gegen Eritrea im Jahr 2002 (Klärung des Grenzverlaufs), Niederlande gegen Belgien im Jahr 2005 (Streit um den Eisernen Rhein), Osttimor gegen Australien im Jahr 2014 (Auseinandersetzung wegen Spionage und Grenzziehung) und Italien gegen Indien im Jahr 2015 (Fall Enrica Lexie).
Die zentralen Organe des Ständigen Schiedshofes
Der Ständige Schiedshof in Den Haag besteht aus zwei verschiedenen Organen. Hierbei handelt es sich zum einen um das Internationale Büro und zum anderen um den Ständigen Verwaltungsrat. Dieser besteht aus diplomatischen Repräsentanten und hat die Aufgabe, das Internationale Büro, das unter der Leitung des Generalsekretärs arbeitet, zu überwachen. Das Internationale Büro ist als Gerichtsschreiberei tätig und führt ein umfangreiches Archiv mit den Unterlagen der geführten Schiedsverfahren. Außerdem erledigt das Internationale Büro die allgemeinen Verwaltungsaufgaben des Ständigen Schiedshofes. Das Büro wird von den Vertragsmächten der Haager Abkommen finanziert.
Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht das Führen der Richterliste. Hierauf sind aktuell 285 verschiedene Schiedsrichter verzeichnet, von denen die Streitparteien die geeigneten Richter für ihre Verfahren auswählen können. Die Mitgliedsstaaten des Ständigen Schiedshofes haben das Recht, jeweils bis zu vier Personen zu benennen, die als Schiedsrichter fungieren können und in die Liste aufgenommen werden. Diese Schiedsrichter müssen über Sachkunde in Fragen des Völkerrechts und über sittliche Achtung verfügen. Parteien können die Räume des Ständigen Schiedshofes auch zur Durchführung von ad hoc Schiedsgerichten nutzen. Für die Berufung der Mitglieder des Schiedsgerichtes gelten dann die Schiedsregeln der UNCITRAL.
Permanent Court of Arbitration Peace Palace, Carnegieplein 2, 2517 KJ The Hague / Netherlands
Zur Schiedsordnung des Ständigen Schiedshofes (PCA) hier klicken:
Schiedsordnung Ständiger Schiedshof (Permanent Court of Arbitration)
UNCITRAL
UNCITRAL
UNCITRAL– DasSchiedsgerichtder Kommission für internationales Handelsrecht
DieKommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) wurde im Jahr 1966 von der UN-Generalversammlung gegründet. Dieser Akt basierte auf der übereinstimmenden Auffassung der Generalversammlung, dass internationale Handelsbeziehungen durch nationales Recht behindert werden. DieUNCITRALerhielt daher den Auftrag, sich für die Harmonisierung und Förderung des internationalen Handelsrechts einzusetzen. Ursprünglich war die Kommission von New York aus tätig. Heute hat sie ihren Hauptsitz in Wien und tagt abwechselnd in beiden Städten.
DieUNCITRALsieht eine ihrer wesentlichen Aufgaben darin, das New Yorker Übereinkommen von 1958 zu fördern. In dem Abkommen, das bislang von 156 Staaten unterzeichnet wurde, werden wichtige Fragen der internationalenSchiedsgerichtsbarkeitverbindlich geregelt und vereinbart. Hierzu zählt vor allem die gegenseitige Verpflichtung zur Anerkennung von privatrechtlichen Schiedsvereinbarungen und die Bereitschaft, Schiedssprüche zu vollstrecken.
Im Jahr 1985 hat dieUNCITRALein Modellgesetz zur Internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit verabschiedet, das mittlerweile von über 50 Staaten teilweise oder vollständig übernommen wurde. Deutschland hat sich im Jahr 1998 im Rahmen der Reform der Zivilprozessordnung an das Modellgesetz angeschlossen. Die letzte Version des Gesetzes stammt aus dem Jahr 2006. Hier wurden vor allem die Verwendung von modernen Kommunikationsmitteln und die Durchführung von vorläufigen Maßnahmen im Rahmen vonSchiedsverfahrengeregelt.
Schieds- und Schlichtungsverfahren derUNCITRAL
DieUNCITRALverfügt über eine eigenständigeSchiedsgerichtsordnung, die in ihrer ersten Fassung aus dem Jahr 1976 stammt. DieSchiedsgerichtsordnungbildet dabei interessierten Handelsparteien eine grundlegende Struktur für Schiedsgerichtsverfahren, deren Regeln frei abgeändert und in Übereinstimmung der Vertragspartner individuell gestaltet werden können. DieSchiedsgerichtsordnungderUNCITRALeignet sich dabei sowohl für Verfahren vor einem frei wählbarenSchiedsgerichtals auch für solche, die ohne die Beteiligung einer Schiedsinstitution durchgeführt werden. Nachdem dieUNCITRALSchiedsordnung am 28. April 1976 verabschiedet wurde, entschied die UN-Vollversammlung am 15. Dezember 1976, die Schiedsordnung zur Verwendung zu empfehlen. Die letzte Version derUNCITRALSchiedsordnung stammt aus dem Jahr 2010 und wurde an die im Laufe der Jahren veränderten Bedürfnisse angepasst.
Im Zusammenhang mit Investitionsschiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten hat dieUNCITRALim Jahr 2013 Regelungen in Sachen Transparenz festgelegt. Hiermit wurde vereinbart und beschlossen, dass sowohl relevante Dokumente als auch der eigentlicheSchiedsspruchveröffentlicht werden müssen. Speziell hierzu betreibt dieUNCITRALeine eigenständige Webseite. Natürlich verfügt auch dieUNCITRALnicht über Gesetzgebungskompetenzen. Die herausgegebenen Regeln und Statuten sind nur dann gültig, wenn Sie entweder von Staaten in geltendes Recht verwandelt oder von Vertragsparteien auf freiwilliger Basis miteinander vereinbart werden.
DieUNCITRAList unter den folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
UNCITRALSecretariat, Vienna International Centre P.O. Box 500 A-1400 Wien, Österreich
Tel. 43-(1) 26060-4060 oder 4061 Fax: 43-(1) 26060-5813
Unter der Adressewww.uncitral.orgsteht das umfangreiche Informationsangebot derUNCITRALzur Verfügung. Dort finden sich auch direkte Kontaktmöglichkeiten per Mail-Formular.