Die Normalformen sind die letzten Elemente in der Genesiskette der nicht reduzierbaren Rechtrelation der ganzheitlichen und heiligen Komplexität. Nichtreduzierbare Komplexität(kI), das Recht, ist ein irreduzibel, originär und komplexes System, das aus mehreren zusammenpassenden und zusammenwirkenden Grundelementen besteht, die zur Grundfunktion beitragen, wobei das Entfernen oder neu Erfassen irgendeines der Teile bewirkt, daß das System effektiv zu funktionieren aufhört.
Das Problem des 21. Jahrhunderts ist nicht das Schreiben und Lesen, sondern das Ge-Wissen.
Not, Notstand, Notwehr, Selbsthilfe des Menschen entsteht durch die Verletzung der Präliminargrundsätze im Grundrecht, verursacht durch die Leistungs- und Eingreifsverwaltung der gewerblichen Verbände juristischer Personen, denn in einer Republik der öffentlichen Sache zum ewigen Frieden (Freiheit) der Genesis sind die Präliminargrundsätze unbedingt einzuhalten.
Obligation bedeutet außervertragliches Schuldverhältnis und entsteht duch die Totsünden
Hochmut durch Stolz, Übermut
Geiz durch Habgier
Neid durch Eifersucht
Zorn durch Wut, Rachsucht
Wollust
Völlerei durch Maßlosigkeit
Trägheit
und führt zu den 7 Gebotsverletzungen
Völkermord und Mord an Menschen
Diebstahl, Raub und Vertragsbruch
Blasphemie und Götzenanbetung
Unzucht am Leben und Brutalität gegen Tiere
Quelle: Talmudtraktat Sanhedrin 13, 56a/b, Gen 9,1–13 EU; 6,18 EU; Gen 9,9 EU
Ein Obligationsgericht, der Gerichthof der Menschen ist Bestandteil der Gebote für die Rechtschaffung zur Amnestie der Opfer.
Die 7. Heiligen Noachidischen Gebote gelten in der Rechtrealität des Naturrecht zum Schutz für alle Menschen der gesellschaftlichen Ordnung. Selbst ungläubige Menschen, die die Noachidischen Gebote einhalten, können als „Gerechte„ Anteil am Vertrag“ in der Welt erhalten, da keine Notwendigkeit der Mission Andersglaubender besteht und das Recht in Uns Menschen ist.
Die Gebote sind in der Thora, Bibel und dem Kuran, selbt in Art. 1 Grundrecht verbrieft, das Zitiergebot. Im Naturrecht wird jeder Mensch, der die sieben Noachidischen Gebote akzeptiert und sich an sie hält, als gerechter sowie rechtschaffener Mensch angesehen und bedarf dazu keines besonderen Rituals. Die im Testament verbriefte Organisationsform der Gesellschaft der geistiglebendiGenen Menschen,
die diesen Weg im Naturrecht der Gesellschaft bewußt gewählt haben, werden als „Kinder Noachs“, die dem Bund des Schöpfer folgen genannt.
Die Tradition im Rechterbe der Gebote des Bundes (alternativ die Bundeslade), gilt auch für die Kinder Noachs und damit für die ganze Menschheit (Gen 9,19 EU). Innerhalb dieses vertraglich „geschnittenen“ Bundes kann nun erst von Geboten gesprochen werden. Deshalb wurden die sieben Gebote die „noachidischen Gebote“ genannt, obwohl sechs davon schon seit Adam, vor der Flutgeschichte, von Exodus nach Genesis bekannt sind. Als Zeichen dieses Bündnisses steht der Regenbogen. Das 7. Gebot ist der Gerichthof der Menschen.
•Rechtträger
sind nur ganzheitliche Menschen mit Inhaber- und Urheberrechten.
•Rechtobjekte
sind nur Gegenstände des Recht des ganzheitlichen Menschen.
•Rechtsubjekte
sind als juristische Personen funktionale Narrenattribute, die sich an den fiktionalen natürlichen Personen (Personenobjekte) bereichern.
Das Naturrecht fordert, daß jeder Mensch ein Mindestmaß an rechtlichen Regeln als Gesetz der Gesellschaft zu beachten hat. Es gibt Kategorie, Sorte und Art von Menschen:
vertragstreuer-freier Mensch, glaubt an die Schöpfung und hält die Noachidischen Gebote ein
friedlicher Mensch, der öffentlich erklärt, die Noachidischen Gebote einzuhalten
vertragswidriger Mensch, der die Noachidischen Gebote nicht einhält und mißachtet
Die Vertragstreuen und die friedlichen Menschen dürfen auf Erden in der Welt ihren Wohnsitz in der Heimat (voluntarium) frei als Indigio begründen. Die vertragswidrig affektiven und peinlichen Menschen sind im Fall der Sünde unfrei, als Idioten wohnhaft im Heim (necessarium) interniert.
Die Metaphysik der reinen Vernunft ist der Glaube an die eigene Erkenntnisfähigkeit, das Gewissen (Gehe-Wissen), denn es gibt keine eindeutige Antwort darauf, was nach dem Tod mit Uns geschieht. Im Naturrecht sind die Menschen mit der Quelle des Recht, mit der Schöpfung verbunden. Es gibt keinen Grund im Naturrecht zu missionieren, denn das Recht ist in Uns und wird durch das Gute in Uns sichtbar, da alle Menschen gleich, eigenverantwortlich und sie weder prinzipiell gut noch böse sind, sondern eine Neigung im Entwicklungsstadium der Metaphysik der reinen Vernunft zum Guten wie zum Bösen haben.
Es ist der Gerichthof der Menschen, der in der Notwendigkeit eingetreten ist und ein Feststellung- und kein Antrags-Gericht ist. Der Gerichtshof der Menschen (GdM, Court of Humans [CoH]) ist ein ständiges Präventiv- und Strafgericht der moralischen Menschen,
-mit Sitz auf Erden zur Einführung und als Ausdruck der Wahrung des Rechtprinzip-,
gegen die Verantwortlichen der obligatorisch juristischen Personen, die die dispositiv-rechtlichen Regeln willkürlich brechen und mißachten.
Der Gerichtshof der Mensch ist für den Schutz der höchsten und Heiligen Rechtgüter der Menschen, dem widerspruchsfreien Recht gegen das profane (unheilige) UN-Recht der Verwaltungen von Gewahrsamstaaten zuständig, die zum Schutz des Recht in der Realität für alle Menschen eine verpflichtende Geltung gegen die dispositiv UN-rechtliche Illusion analog Art. 73 UN-Charta obligatorisch haben.
Der Gerichthof der Menschen ist ein bevorrechtigter Gerichthof.
Die nationalen, internationalen, supranationalen und privaten Gerichtshöfe des profanen UN-Recht innerhalb der Personifikation sind für die juristischen Personen und nicht für Menschen bestimmt. Recht ist eine geistiglebendiGene Wissenschaft und keine künstliche Ordnung nach willkürlicher Billigkeit. Juristen im UN-Recht von vertraglichen juristischen Bundesstaaten, Republiken oder Nationen in der Funktions-Illusion können daher niemals rechtmäßige Richter gegen Menschen sein, da sie nach dem Transzendenzbezug in juristischen Verbandsystemen des Positivismus naturvertragswidrig weder treu noch gläubig sind.
Juristische Personen als Verband können im Naturrecht der Kategorie Recht in der Rechtrealität als Fiktion „Rechträuber“ nicht haften und somit in der Realität als Völkerrechtsubjekt keine Träger von Rechten und Pflicht sein.
Rechtwidrige Anwendung von Gewalt gegen Menschen durch Personifikation ist Terror.