Inhaberrecht - Gerichthof der Menschen

Gerichthof der Menschen aE.
ständiger Gerichthof des zwingend-humanitärem Völkerrecht
Feststellung- und Pflichtgerichthof
Gerichthof der Prävention und Restitution zur Amnestie
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Inhaberrecht

Inhaber


Gerichthof der Menschen [GdM]
Balexert Tower, 18, Avenue Louis-Casaï, [CH-1209] GENEVA



sowie alle angeschlossenen Organisationen haben den globalen
Gerichthof der Menschen [GdM]
als ihren freiwilligen Pflichtgerichthof zu ihrem Schutz gewählt.

Der Gerichthof der Menschen ist ein globaler Gerichthof für Prävention und Rechtitution zur Amnestie im Netzwerk Menschenrecht, da die sonstigen Gerichte der Jurisfiktion keine Grundrecht berechtigten und keine Grundrecht befugten Gerichte sind.
 
Die Menschen können sich sich an den Gerichthof der Menschen (GdM) mit dem Anspruch auf Rechtdurchsetzung wenden, um Feststellung von Menschenrechtverletzungen sowie der Einhaltung undVerletzung internationaler Verträge des Völkerrechtes im humanitärem Völkerrecht zu erzwingen.
 
Der GdM befindet sich im neutralen Land. Der GdM ist ein Gericht von offenkundigen und offensichtlichen Feststellungen.
 
Der GGDM ist ein ständiges Präventiv- und Strafgericht, ein Obergericht zum Schutz des überpositiven Rechts mit Sitz auf Erden, zur Einführung von Gerichten als Ausdruck der Wahrung des Rechtsprinzips. Die Amtssprache am GdM ist deutsch.

Die Tätigkeit des GdM ist nicht auf wirtschaftlichen Erfolg, sondern auf Prävention und Rechstitution zur Amnestie durch Obligation gerichtet.



Gerichthof der Menschen
Balexert Tower, 18, Avenue Louis-Casaï, [CH-1209] GENEVA
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