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1. Nichtregierungsorganisationen (NGO) zu begründen, zu registrieren und zu legalisieren,2. Übereinkommen mit Staaten und Völkerrechtssubjekten zu schließen, zu proklamieren und vor Staatsgerichten aufzutreten,3. Menschenrechtverletzungen festzustellen, zu ahnden und als Rat Beschlüsse zu erstellen und zu fassen, die eine Sanktionierung der Menschenrechtverletzer zulassen,4. als Schiedsgericht und politisch unabhängiges Judikativorgan Recht zu sprechen,5. Beamte zu ernennen,6. als Treuhänder aufzutreten,7. diplomatischen Status und Immunität zu verleihen,8. internationale und nationale Verträge, die universelle Rechtkraft besitzen, abzuschließen,9. bewegliches und unbewegliches Eigentum zu erwerben und darüber zu verfügen, insbesondere das Recht in besetzten Gebieten Grund und Boden neu zuzuordnen und den in Kriegsgebieten lebenden Menschen neu zu übereignen und10. auf Anruf einer Gesellschaft oder Gemeinschaft, die das Begehren eines eigenen Staates im Sinne der universalen Menschenrecht vorträgt, zu beraten, zu unterstützen und völkerrechtlich zu legitimieren.
1. Das universelle Menschenrecht [UMR] genießt auf dem Gebiete der Zugehörigen und/oder Mitglieder die Vorrechte und Immunitäten, die zur Verwirklichung seiner Ziele notwendig sind.
2. Die Delegierten auf der Konferenz, die Mitglieder des Verwaltungsrates, sowie der Gründung-Rat und die Beamten des originären und prärogativen Amt genießen ebenfalls die Vorrechte und Immunitäten, derer Sie bedürfen, um in voller
3. Immunität der Vermögenswerte/Archive
Die Vermögenswerte der Gründungsorganisationen, gleichviel wo und in wessen Besitz sie sich befinden, genießen Immunität vor Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder anderen Form der Beeinträchtigung oder Wegnahme, sei es durch Regierungs- oder durch gesetzgebende Maßnahmen. Die Archive der Gründungsorganisationen, gleich wo sie sich befinden, sind unverletzlich, unveräußerlich, nicht verhandelbar und nicht justiziabel. Dies gilt ebenso für elektronische Archive, Computerfestplatten oder sonstige im Rahmen elektronischer Datenverarbeitung erzeugten oder gespeicherten Daten.
4. Immunität der Organisationen
Den Derivatorganisationen aus den Gründung-Organisationen, sowie entsprechend ernannte Bedienstete sowie deren Familienangehörige, wird neben der Immunität im dienstlichen Bereich auch die Immunität im privaten Bereich für die Dauer ihres Amt volle diplomatische Immunität zuerkannt.
- Völkerrecht ohne Zuständigkeit gegen die Verfassungordnung verleumdet.