GdM - Regeln - Gerichthof der Menschen

Gerichthof der Menschen aE.
ständiger Gerichthof des zwingend-humanitärem Völkerrecht
Feststellung- und Pflichtgerichthof
Gerichthof der Prävention und Restitution zur Amnestie
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

GdM - Regeln

Gerichthof


Beim Gerichthof der Menschen gibt es weder einen Chefankläger, Richter noch ein Urteil, Beschluß oder einen Bescheid im Sinne eines Streitgerichts. Der Gerichthof der Menschen schafft keine Fakten, sondern Recht. Ein Urteil, Beschluß oder einen Bescheid verlangt rechtliche Aufklärung oder Ermittlungen im Sinne der Prozeßordnung und führt zur Nichtigkeit des Gerichthof der Menschen, da der Gerichthof dann zur Partei und angreifbar wird. Der Gerichthof der Menschen kann dann verantwortlich gemacht werden, weil ein Urteil, Beschluß oder einen Bescheid ein Fakt und kein Recht ist. Ein Fakt ist ein künstlich-fiktionaler Akt und keine Kategorie Recht!

Der Mensch ist nicht prozeßfähig, sondern der Produzent des Recht. Anspruchsteller ist der geschädigte Gläubige (Er - der geistiglebendiGene Mensch) im außervertraglichem Schuldverhältnis, und deswegen gibt es keine Richter oder Chefankläger, da diese Funktionen und Funktionäre nur beim Ausnahmegericht gibt.

Der Gerichthof der Menschen untersteht auch nur dem IZMR sowie dem ZEB und darf außerhalb der Bestimmung nicht mißbraucht werden. Die Regeln der Tatsachen und der Feststellung sind sehr einfach und darf als Fakt nicht genutzt oder betrieben werden.

Es gilt das Ziel der Restitution zur Amnestie für die Prävention. Es handelt sich beim Gerichthof der Menschen um ein Präventionsgericht des bevorrechtigtem Völkerrecht, um

1. den Verantwortlichen für sein Verhalten zu bestrafen (Repression),
2. ihn davon abzuhalten, erneut dieses rechtswidrige Verhalten fort zu setzen  (Spezialprävention) und
3. auch andere davon abzuhalten (Generalprävention).
Gerichthof der Menschen
Balexert Tower, 18, Avenue Louis-Casaï, [CH-1209] GENEVA
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü