Feststellung WahlRichter - Gerichthof der Menschen

Gerichthof der Menschen aE.
ständiger Gerichthof des zwingend-humanitärem Völkerrecht
Feststellung- und Pflichtgerichthof
Gerichthof der Prävention und Restitution zur Amnestie
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Feststellung WahlRichter

Gerichthof
Rechtfeststellung beim Gerichthof der Menschen [GdM]

Eine Aufforderung zur Schiedsrichterbenennung ist beim GdM nicht notwendig, wenn es sich um Obligationen geht, denn Recht ist nicht wähl und nicht übertragbar. Es werden nach dem Recht der Verträge im zwingend-humanitärem Recht nicht offenkunidge und offensichtliche Tatsachen festgestellt und vollstreckt. Im zwingend-humanitärem und vorangingem Völkerrecht gilt Kontrahierungszwang.

Hinweis:
freiwillige Gerichtsbarkeit bedeutet, daß sich die juristische Verbände gewerblicher Personen werden dort frei, denn die inneren Gerichte sind ihre Scheingerichte.

Möglichkeiten:

§ 38 ZPO - Zugelassene Gerichtsstandsvereinbarung
(1) Ein an sich unzuständiges Gericht des ersten Rechtszuges wird durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Parteien zuständig, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

(2) Die Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszuges kann ferner vereinbart werden, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Die Vereinbarung muss schriftlich abgeschlossen oder, falls sie mündlich getroffen wird, schriftlich bestätigt werden. Hat eine der Parteien einen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, so kann für das Inland nur ein Gericht gewählt werden, bei dem diese Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand hat oder ein besonderer Gerichtsstand begründet ist.

(3) Im Übrigen ist eine Gerichtsstandsvereinbarung nur zulässig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich
1.nach dem Entstehen der Streitigkeit oder
2.für den Fall geschlossen wird, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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§ 12 BGB - Namensrecht
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

§ 17 HGB - Der Nachname ist die Firma, die Unterschrift Firmare
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

Art. 25 GG Kontrahierungszwang im zwingend humanitärem Recht - Widerspruchspflicht
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Der Name, das Namensrecht ist in Art. 1 Grundrecht unverletzliches und unverletzliches Inhaber- und Urheberrechte des Menschen. Gemäß § 12 BGB kann zur Unterlassung eine Obligation gerichtet werden.

Die Aufforderung zur Schiedsrichterbenennung ist bei Schiedsverhandlungen notwendig.

Wahl des Richters

Die Aufforderung an den Vertragspartner, seinen Schiedsrichter zu benennen, leitet das Schiedsverfahren ein. Das Verfahren der Schiedsrichterbenennung wird in den Schiedsordnungen geregelt. Fehlt es an einer Bezugnahme auf eine Schiedsordnung und einer Regelung zum Ablauf, so erfolgt die Benennung durch ein Gericht, sofern die Parteien sich nicht auf einen Schiedsrichter verständigen können.

Das Schreiben zur Benennung eines Schiedsrichters hemmt gem. § 204 Nr. 1 BGB die Anspruchsverjährung. Sollte es in Ihrem Fall darauf ankommen, tragen Sie bitte dafür Sorge, dass der Zugang des Schreibens nachweisbar ist. Häufig wird deswegen zur Versendung per Einschreiben-Rückschein geraten. Dies setzt jedoch voraus, dass der Empfänger das Schriftstück entgegennimmt, was im Einzelfall schon einmal schwierig sein kann. Nimmt der Empfänger das Schreiben nicht entgegen, wird es drei Tage bei der Post gelagert und danach zurückgesandt.

Besonders schwierig wird es bei internationalen Briefen. Das „Einschreiben-Rückschein“ ist ein Produkt der Deutschen Post. Da es nicht in allen Ländern identische Produkte gibt, kann es auch hier zu Schwierigkeiten kommen.
Sichere Zustellungswege ist die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher oder über einen Boten.

Bei der Formulierung Ihres Aufforderungsschreibens können Sie sich am folgenden Muster orientieren:

Gerichthof der Menschen
Balexert Tower, 18, Avenue Louis-Casaï, [CH-1209] GENEVA
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