Der Gerichthof der Menschen ist als Präventiv- und Restitutionsgericht zur Amnestie Grundrecht berechtigt und Grundrecht befugt.
Es können alle möglichen Fragen beim Gerichthof der Menschen geklärt werden, denn es ist ein Recht schaffener Gerichthof nach den noachidischen Geboten.
Die Informationen, die sich auf den Seiten des Gerichthof der Menschen befinden, sind die reine Wahrheit über das Völkerrecht.
Völkerrecht ist nur an das überpositive Recht im Transzendenbezug und nicht an das patiell-staatliche (fiktional-positive) Gesetz gebunden.
Naturrecht - Aufklärung ist der Ausweg aus der Unmündigkeit.
· Erkenntnis durch Aufklärung ist der edelste Weg des Verstandes. - Recht - überpositives Recht
· Lernen durch Nachahmung ist der einfachste Weg. - Menschwerden - Bildung
· Lernsammlung aus Erfahrung von Versuch und Irrtum ist bitteres Leid. - UN-Recht - Positivismus
Ein unter Rechtverletzung erzwungener Besitz oder durch Lügen zum Betrügen ergaunerter Vorteil kann niemals Recht werden, denn Völkerrecht unterliegt nicht der Verjährung. Aus diesem Grund können Straftaten und UN-Recht im Völkerrecht nicht verjähren. Eine Verjährung gibt es im Recht nicht. Selbst Verjährungen können vor dem Gerichthof der Menschen durch Restitution zur Amnestie angenommen werden.
Denn eine Verjährung findet in System-Staaten deswegen statt, weil das System die Verjährung vorsätzlich herbeiführt und somit selbst in die Obligation gerät und eintritt. Aus diesem Grund muß die Wi(e)derklage gerichtet werden, denn wer es unterläßt, verhindert, billigen und belohnend zustimmt, daß Recht verletzt wird oder Recht verletzt ist, haftet in der Gesamtschuld der Obligation.
Zur Strafverfolgung und für die Opferentschädigung hat sich der "Staat" verpflichtet, wenn der Staat nicht vermocht hat, den einzelnen Menschen und Seinen Menschen vor einer Gewaltstraftat zu schützen, denn Grund und Begünstigter der Gewaltstraftaten ist immer der Staat mit seinen Leistungs- und Eingreifsverwaltungen. Die Gewaltstraftaten entstehen dadurch, daß der mensch nicht Aufgeklärt und im Mangel gehalten wird.
Art. 1 Grundrecht -Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Die Verjährung findet in den System-Staaten in der Regel und ohne ausnahme statt, weil die Gewaltentrennung behauptet wird, um die Gewaltstraftat gegen Menschen zu dulden, denn das System lebt von diesen Menschenrechtverletzungen. Alle staatliche Gewalt muß die Verjährung verhindern. Doch in der Rechtrealität wird die Gewaltentrennung simuliert, und das ist der Grund von Streitigkeiten, Freind- und Kriegshandlungen sowie bewaffenete Konflikte gegen Menschen. Die Gründe liegen in der Leistungs- und Eingreifsverwaltung der System-Staaten, weil ein Systemaufbaufehler vorliegt.
Gemäß Art. 19 (3) Grundrecht handelt es sich bei dem Gerichthof der Menschen um eine Grundrechtberechtigte und Grundrechtbefugte Orgainsation, die im Wesen nach im vorstaatlichen Grundrecht ist.
Denn der Gerichthof der Menschen ist eine bevorrechtigte Organisation.
Kommen mehrere geistiglebendiGene Menschen im Bewußtsein Ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen nach den noachidischen Geboten des Naturrecht zusammen, so entsteht ein originär und prärogativ globaler Glaubenrechtbund, eine Glaubenbekenntnisgesellschaft. Nur diese globale Nichtregierung-Organisation (GNRO) kann derivate und/oder partielle juristische Personen ableiten, die Grundrecht fähig sind, da sie ihre partielle Rechtfähigkeit in der Haftung der Recht-Erben von den sie schaffenen originären geistiglebendiGenen Menschen erhalten. Für sie gilt der umfassend Grundrecht berechtigte Gerichthof der Menschen für die Quelle des Recht zu Recht.
Andere Formen und Arten von Rechtsubjekten sind nicht Grundrecht berechtigt sowie auch nicht Grundrecht fähig und dürfen im öffentlichen Recht ohne Diensterlaubnis nicht amtlich tätig sein. Private Geschäfte sind im öffentlichen Recht verboten. Körperschaften öffentlichen Recht(s) sind Gebäude mit einem Eingang auf öffentlichen Grund und Boden.
Originäre Völkerrechtsubjekte sind global im Recht,
also legitime Rechtorganisationen und sind keine staatlich-juristischen, sondern bevorrechtigte Nichtregierung-Organisationen und per se rechtfähig, wenn sie von Grundrecht berechtigten und Grundrecht befugten Menschen begründet sind. Derivate Völkerrechtsubjekte bekommen ihre Rechtfähigkeit von den sie originär und legitim schaffenen prärogativen Organisationen beliehen.
Nur der geistiglebendiGene Mensch kann Sich nach ius gentium befreien und ein rechtstaatliches Volk organisieren, wie sie in der Genesis vorgesehen ist. Das Volk der geistiglebendiGenen Menschen wird natürlich geboren und natürlich aufgefunden. Die Rechtgrundordnung sind die noachidischen Gebote. Das Recht des freiwerdenden Menschen ist ius gentium. Aus diesem Grund sollte jeder Mensch sind in die Genesis-Datenbank eintragen und Sein Rubrum, Rechtwahl und Gerichtstand global im Recht wählen.
In den System-Staaten ist das nicht global, sondern von den Systemen abhähig, in dem die Menschen als Person zwangsverwaltet werden. Verbände juristischer Personen können nur ein juristisches Volk von politischen und gewerk-schaftlichen Verbänden in Art. 20 GG fingieren und nur einen partiellen Staat juristisch hinsetzen. Der Bund tritt nicht in das Recht und die Pflicht des Deutschen Volkes (Präambel), sondern des vereinigten Wirtschaftsgebietes in Art. 133 GG des Kriegschuldzustandes in Art. 120 GG für die Kriegslasten als Geschäftsführung ohne Auftrag in Art. 40, 42, 52, 53, 53a, 65, 69, 77, 93, 96, 115e GG ein.
Ein Krieg in einem System-Staat der Polarität ist immer vorprogrammiert. Die Verfassungsordnung von juristisch-gewerblichen Staaten sind rein privatgeschäftlich gesetzt, mit dem Ziel der Piraterie (Flagge, Fahne), um sich von personifizierten Menschen durch Rechtraub selbst zu ernähren. Juristisch-gewerbliche Staaten als Rechtsubjekte können keine rechtfähigen Regierungsorganisationen als Derivat bilden. Jede fingierte Behörde ist nach der
Konfusion - und Durchscheinargumentation gemäß acta iure imperii ohne ius gentium
Grundrecht verpflichtet und nicht Grundrecht berechtigt
und können nicht mehr Rechte übertragen als sie selbst besitzen!
Acta iure imperii ohne ius gentium ist nicht rechtfähig!
Der Gerichthof stellt fest und ist kein Fiktions-, Handels-, Patent- oder Gewerbegericht von religiösen, gewerkschaftlichen oder politischen Verbänden juristischer Personen!