Der Beitrag beim GdM als Entschädigung richtet sich nach dem Aufwand, da der GdM kein Handels- oder Geschäftsunterunternehmen sowie keine Piraterie (privat) ist.
Die Aufwandsentschädigung teilt sich in feste und variabele Aufwendungen auf.
Zu den festen Kosten zählen einmalige Aufwendungen.
Zu den variabelen Kosten zählen wiederkehrende Aufwendungen der Dokumentation und Gesamtkostenbeitrag als Umlage.
Für Menschen, die in Rechtnot sind, ist der Gerichthof der Menschen in den Vorgängen kostenlos aber nicht umsonst. Die Kosten werden am Ende als Schadenfolge festgesetzt.
Um aber vor dem Gerichtof der Menschen den Rechtanspruch durchzusetzen, muß nach den Geboten eine Zugehörigkeit nachgewiesen werden, in dem die Einhaltung der Gebote öffentlich durch Erklärung versichert wird, die unbedingt einzuhalten ist.
Im Recht wird jeder, der die sieben Noachidischen Gebote akzeptiert und sich an sie hält, alsZaddik(Gerechter/Rechtschaffener) angesehen – es bedarf dazu keines weiteren besonderen Rituals. Die Organisation von Menschen, die diesen Weg bewusst gewählt haben, bezeichnet sich selbst alsB'nei Noach„Kinder Noachs“. Der Gerichthof der Menschen ist in den Geboten definiert:
Verbot vonMord
Verbot vonDiebstahl
Verbot vonGötzenanbetung
Verbot vonEhebruch
Verbot derBrutalität gegen Tiere
Verbot vonGotteslästerung
Einführung vonGerichtenals Ausdruck der Wahrung desRechtsprinzips
Wird die Rechthilfe zurückgezogen oder zum Rechtmißbrauch betrieben, so ist die Aufwendung der eigenen Entschädigung für die jeweiligen Kostenstadien der Rechtdurchsetzung an den GdM zu erstatten. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß sein, also dem Vergleich mit der Wirklichkeit in der Rechtrealität übereinstimmen.
Wird die Vollstreckbarkeit einer Forderung, Obligation tatsächlich festgestellt, so richtet sich die Entschädigung nach den Richtlinien der Grichtskosten an den Schuldner gegemäß dem Kostenrechner.
Auslagen sind hingegen solche Kosten, die dem Gericht beispielsweise für die Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen oder Dolmetschern entstehen.