Beschwerde - Gerichthof der Menschen

Gerichthof der Menschen aE.
ständiger Gerichthof des zwingend-humanitärem Völkerrecht
Feststellung- und Pflichtgerichthof
Gerichthof der Prävention und Restitution zur Amnestie
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Beschwerde

Gerichthof
 
Die Beschwerde oder das Recht der Beschwerde auf Unterlassung (lat. gravamen zu gravis „schwer) ist ein Recht Hilfewerkzeug gegen Rechtverletzung des Menschen und wird fälschlicherweise gegen fiktionale
 
  • Entscheidungen,
  • Beschlüsse und
  • Maßnahmen
 
einer Behörde oder eines Gerichts juristisch falsch verstanden, denn diese Fakten (fiktionale Kunstwerke - Akten) sind keine Kategorie Recht, sondern sollen im Irrglaube von Irren Recht gestalten oder feststellen. Die Rechtbeschwerde ist eine Obligation, die schädigende Handlung gegen das Recht des Menschen zu unterlassen.

Da Recht eine Geisteswissenschaft ist, entstehten bei juristischen Bediensteten bei Behörden und Gerichten durch den Positivismus von Versuch und Irrtum keine Geisteswissenschaften, sondern Gespenster. Sie griefen in die Integrität (lateinisch integritas ‚unversehrt‘, ‚intakt‘, ‚vollständig‘) des Menschen und fügen gegen die Verfassungordnung einen extremen Schaden an dem unverletzlichen und unveräußerlichen Recht des Menschen zu, an der zum Schluß die unantastbare Menschenwürde durch diesen Fremdeingriff der Justierung leidet (Fremd- oder Scheinjustiz). Scheinjustiz ist, wenn sich ein Mensch gegen das Recht wegen Geld (Scheinwerte) kaufen läßt.


Gegen fiktionale Urteile besteht nur die fiktionale Möglichkeit zur Beschwerde, und das in Ausnahmefällen, weil es eben verbotene Ausnahmegerichte der Lsietung- und Eingreifsverwaltung sind. Gegen fiktionale Urteile richten sich in der Regel die ordentlichen Mittel (Berufung oder Revision), doch diese werden falsch verstanden und angewandt.

Die fiktionale Beschwerde ist wirkungslos, und muß von einer Rechtbeschwerde als Zurückweisung in einer Wi(e)derklage angewandt werden, denn sonst handelt der Menschen mit Seinem Recht und Leben im fatalen Irrtum.
 
Die Beschwerde ist im Jurisfiktionssystem in mehreren Formen bekannt:

  • Verfassungsbeschwerde
  • Rechtsbeschwerde
  • Streitwertbeschwerde
  • Haftbeschwerde
  • Dienstaufsichtsbeschwerde
 
Die fiktional höchte Behörde - das juristische Verfassungsgericht erklärt im Merkblatt zur Verfassungsbeschwerde,

selbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine Grundrechtsverletzung.

Damit ist objektiv bewiesen, daß das fiktionale Bundesverfassungsgericht Art. 17 Grundrecht, das Recht auf eine wirksame Beschwerdemöglichkeit nicht erfüllen kann.

Die fiktionalen Scheingerichte in der Jusrisfiktion sind Schiedsgerichte, die von der politischen Führung gewählt werden und für Menschen nicht gelten.

Die fiktionalen Richter des Verfassungsgericht wird von Bundestag und Bundesrat, die fiktionalen Richter in den politischen Ländern durch den Richterwahlausschuß der Landtage und  die fiktionalen Laienrichter - Schöffen werden durch die Parteien von den Landkreistagen gewählt, die über kein Grundrecht verfügen.

Gerichts- oder Verwaltungsverfahren sich auf dem Petitionsrecht des Art. 17 Grundrecht begründen, denn Demokratie und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in BVerfGE 1766/2015 ist nicht Grundrecht berechtigt und nicht Grundrecht befugt. Es ist alles eine Lüge, eine Pseudo-Wissenschaft innerhalb des Positivimus von Versuch und Irrtum.
 
Wie in einem Experiment sind die am Versuch beteiligten Stellen immun gegen ihre eigenen Versuche als Versuchsleiter, denn die Versuchskaninchen sind die Menschen, die als Versuchsperson heimtükisch-arglistig bitteres Leid erfahren. Wenn der Versuchsleiter selbst nicht die Versuchsperson selbst ist, kann der Versuchsleiter selbst das Ergebnis nicht erleben.  

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Berthold BRECHT).

Motivation und Depression ist die Gesetzmäßigkeiten der Natur. Zugleich beschriebt sie die spiegelverkehrten Wirkungen (Matrix) staatlicher, juristischer Gesetze und die daraus resultierenden, düsteren Aussichten für die Zukunft, die heute tatsächlich unsere Gegenwart ist und die sich im Zusammenbruch des Systems wiederfinden.

Die Dokumentation der Gegenwart zeigt nun, wie sich die Prognosen der Vergangenheit in der Gegenwart bewahrheiten.

Die natürliche Systemsteuerung der Evolution, die seit Jahrmilliarden alles Leben auf der Erde steuert und niemals nachgebessert werden mußte, ist durch den Positivismus der Jurisfiktion ausgeschaltet. Diese Steuerung wirkt aus der Umwelt auf jedes System und auf jedes Individuum durch positive und negative Rückkopplung durch
 
·                       Gewinn und Verlust,
·                       Erfolg und Misserfolg
·                       sowie Glück und Unglück.
 
Durch diese Erfahrungen aus der Vergangenheit haben sich die Verhaltensmuster (Instinkte), das Erkenntnis aus Motivation und Depression entwickelt. Damit kann sich jedes Lebewesen an die sich ständig verändernde Umwelt anpassen. Nur solche Individuen und Systeme haben überlebt, die diese Anpassungsfähigkeit der Erkenntnis selbst besaßen oder oder kopiert, denn

 



Der Selbststeuerungsmechanismus wird jedoch innerhalb der Jusrisfiktion ausgeschaltet.

Während sich alle natürliche Systeme durch Gewinn und Verlust, Erfolg und Mißerfolg, Motivation und Depression oder Expansion und Schrumpfen selbst regulieren und sich dynamisch an ihre jeweilige Umwelt anpassen, wird mit staatlichen Gesetzen das genaue Gegenteil bewirkt. Diese künstlichen, starren Gesetze sind wirkungslos gegenüber den Veränderungen in der Zukunft. Sie können nur für eine kurze Zeit regeln, sonst zerstören sie das, was sie regeln sollen.

Symptome sind Spiegelbilder (Matrix), deren Ursachen in der Vergangenheit liegen. Die künstlichen Gesetze sollen also Spiegelbilder in der Gegenwart regeln. Das ist eine Illusion, sie regeln nicht, wirken also gar nicht auf die eigentlichen Ursachen, sind antizyklisch, zerstören statt dessen, was sie zu regeln vorgeben. Der gewerbliche Staat wirkt durch sein ständiges Wachstum und mit immer neuen juristischen Gesetzen, mit denen die Fehler der Vergangenheit korrigiert werden sollen, wie ein Krebsgeschwür. Dies führt zwangsläufig zum Zusammenbruch des Systems.

Die Politiker und Beamten haften nicht für ihre Fehler und sind deshalb immun gegen ihre eigenen Gesetze. Aus diesem Grunde können sie aus ihren Fehlern auch nicht lernen. Die wirksame Beschwerde in Art. 17 Grundrecht ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht möglich.

Die wirksame Beschwerde ist definiert in Art. 13 EMRK als das Recht auf eine wirksame Beschwerde!

Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.

Da aber nicht Art. 1-19 Grundrecht, sondern Art. 20-146 Grundgesetz die Bundesrepublik Deutschland gilt, ist eine wirksame Beschwerde für den art. 17 Grundrecht staatlich nicht erreichbar.

Das wußten schon die Väter des Grundgesetzes, die deshalb in Artikel 20 Abs.4 GG den Bürgern ein Recht (besser eine Pflicht) zum Widerstand gegen jeden einräumen, der es unternimmt, die demokratische Grundordnung in Land zu beseitigen. Jedermann muß jederzeit damit rechnen, selbst zum Opfer dieses Systems zu werden.
 
  • Wer nicht um sein Recht kämpft hat es nicht verdient.
  • Wer nicht kämpft hat durch unterwerfende Zustimmung verloren!
  • Wer kämpft kann verlieren.
 
Die gewerbliche Justiz von politischen Schein-Schieds-Gerichten ist inzwischen ein krimineller Industriezweig (GKG).
 
Die Menschenrechtsopfer werden nach dem Pygmalion-Effekt gegen jede Vernunft und Objektivität diffamiert, demoralisiert, psychiatrisiert, kriminalisiert und ruiniert. Dem Effekt nach sollen sich positive Erwartungen, Einstellungen, Überzeugungen sowie positive Stereotype der Justiz nach Art der "selbsterfüllenden Prophezeiung" auswirken. Und somit ist keine objektive Kontrolle dieser Gewalt mehr möglich.
 
Aufgrund von Symptomen werden absolute und für ihren eigentlichen Zweck wirkungslose Gesetze und Verordnungen geschaffen, die die tatsächlichen Ursachen nicht berücksichtigen. Deshalb regeln diese Gesetze nicht, sondern reglementieren nur und werden dabei selbst zu Ursachen für immer neue Symptome, die wiederum als Vorwand für die Schaffung weiterer Gesetze und Verordnungen verwendet werden.
 
Bei der Inzuchtdepression wird Erfolg und Mißerfolg, Recht, Gesetz, Verfassung, Völkerrecht und Legitimation amtlichbehördlich mißachtet, um eine Vertrauensillusion des Staates aufrecht zu erhalten.

Das negative Interesse tritt als Fehler des Systems in den Vordergrund und führt auf dem direkten Weg zu der hermetischen Inzuchtdepression und somit zur heimtükisch-arglistigen Täuschung des Bürgers über das Recht(s)system. Dies führt durch den Verlust der bjektiven Rechtserlangungsmöglichkeiten zur Einschränkung der Rechts. Durch den Stillstand der objektiven Rechtspflege auf Grund dieses Staatsaufbaumangels kommt es zu Schäden und Schadensersatz durch Beschädigung des Eigentums und des Vermögens der Opfer.

Die Eigentums- und Vermögensschäden führen dann zur unmittelbaren Einschränkung der Freiheit der Opfer. Die Einschränkung der Freiheit führt zur Freiheitsberaubung und Abwertung der Menschenrechte und Menschenwürde. In Massen entstehen Unruhen, im Übermaß entsteht Terrorismus, im Mix entsteht Krieg.

Die Jurisfiktion hat die fiktionale Aufgabe den Menschen mit der Lüge der Person für das System rechtlos zu halten. Dabei  spielen formlose und förmliche Rechtsbehelfe keine Rolle, die als Beschwerde bezeichnet werden, denn das Recht ist kein Gesetz. Die Jurisfiktion arbeitet mit Rechts(chein)behelfen, denn Recht und Rechts sind zwei verschiedene Bedeutungen. Recht ist kategorisch. Rechts ist eine Abkürzung von Rechtschein.
 
Beschwerden innerhalb des Systems werden als Verbesserungsvorschläge und nicht als Unterlassung behandelt.

Für das Recht auf eine wirksame Beschwerde ist in Art. 17 GG keine staatliche Stelle, sondern eine bevorrechtigte Organisation nur rechtlich zuständig.
Jeder Mann hat das Recht in Art. 17 Grundrecht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Da der parlementarische Beschwerdeausschuß mit der Behauptung wegen der Gewaltentrennung in juristischen Angelegenheiten nicht unternimmt, kann in Art. 17 Grundrecht nicht die politische Volksvertretung im Bundestag damit bestimmt sein. Die rechtmäßig und zuständige Volksvertretung ist in der Präambel festgelegt, das Deutsche Volk im Transzendenzbezug und nicht im Positivismus der bevorrechtigten Organisationen.

 Die zuständige Stelle ergibt sich aus den Verträgen des zwingend-humanitären Völkerrecht durch die Obligation gemäß Art. 24 (3), 25 GG.
Gerichthof der Menschen
Balexert Tower, 18, Avenue Louis-Casaï, [CH-1209] GENEVA
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü