Aufnahme Zugehörigkeit - Gerichthof der Menschen

Gerichthof der Menschen aE.
ständiger Gerichthof des zwingend-humanitärem Völkerrecht
Feststellung- und Pflichtgerichthof
Gerichthof der Prävention und Restitution zur Amnestie
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Aufnahme Zugehörigkeit

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GdM - Wahl des Gerichtstandes

Wahl der Gerichtzugehörigkeit kann jeder Mensch,  natürliche, juristische oder gewerbliche Person des Menschen sein,  die bereit ist und Rechtwahrung dafür bietet, die Rechtschaffung als Ziel zu fördern.

Jeder sollte einen Beitrag dazu leisten, der der dem Willen entspricht die Rechtschaffung zu fördern..

mindestens 200,00 €uro/Jahr  - Zugehörige des IZMR, ZEB, OM und andere zwingend-humanitäre Organisationen können diesen Rechtdienst kostenlos, aber nicht umsonst nutzen, wenn sei dort ihren Beitrag leisten.
mindestens 1 % Umsatz für juristische Person und gewerbliche Betriebe.

Achtung:  Zugehörige des IZMR, ZEB, OM und andere zwingend-humanitäre Organisationen können diesen Rechtdienst kostenlos, aber nicht umsonst nutzen, wenn sei dort ihren Beitrag leisten.


Beitrittserklärung

Ich erkläre Mich durch diesen Beitritt die heiligen Gebote der Genesis einzuhalten und den Gerichthof der Menschen für die öffentliche Ordnung freiwillig zu wählen.






Beispiel - nicht benutzbar:





Ich bin grundsätzlich einverstanden, daß Meine Inhaber- und Urheberdaten zum Zweck des Gerichthof aufgenommen werden.

Jahresbeirtrag
weitere Informationen (Auswahl Reiter)


Gerichthof der Menschen
Balexert Tower, 18, Avenue Louis-Casaï, [CH-1209] GENEVA
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