Wahl der Gerichtzugehörigkeit kann jeder Mensch, natürliche, juristische oder gewerbliche Person des Menschen sein, die bereit ist und Rechtwahrung dafür bietet, die Rechtschaffung als Ziel zu fördern.
Jeder sollte einen Beitrag dazu leisten, der der dem Willen entspricht die Rechtschaffung zu fördern..
mindestens 200,00 €uro/Jahr - Zugehörige des IZMR, ZEB, OM und andere zwingend-humanitäre Organisationen können diesen Rechtdienst kostenlos, aber nicht umsonst nutzen, wenn sei dort ihren Beitrag leisten.
mindestens 1 % Umsatz für juristische Person und gewerbliche Betriebe.
Achtung: Zugehörige des IZMR, ZEB, OM und andere zwingend-humanitäre Organisationen können diesen Rechtdienst kostenlos, aber nicht umsonst nutzen, wenn sei dort ihren Beitrag leisten.
Beitrittserklärung
Ich erkläre Mich durch diesen Beitritt die heiligen Gebote der Genesis einzuhalten und den Gerichthof der Menschen für die öffentliche Ordnung freiwillig zu wählen.